Die Stadtverwaltung Sondershausen weist darauf hin, dass ab morgen (Freitag, 22. Januar 2021) vorläufig auf dem freitags und dienstags stattfindenden Wochenmärkten in der Musik- und Bergstadt ausschließlich medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden dürfen.
Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2. Stoffmasken, Schals oder ähnliche behelfsmäßige Mund-Nasen-Bedeckungen sind nicht mehr ausreichend und auf dem Wochenmarkt unzulässig.
Das Tragen der vorgeschriebenen Masken wird von der Sondershäuser Ordnungsbehörde kontrolliert.
Darüber hinaus gelten die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln unverändert weiter.
Es wird um Beachtung gebeten.
Wochenmarkt mit zulässigen Masken
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