Wie lange bin ich nach meiner letzten Prüfung noch als Student eingeschrieben?
Als Student sind Sie so lange eingeschrieben, bis die Exmatrikulation erfolgt. Sie können die Exmatrikulation zu jedem Tag während des laufenden Semesters beantragen. Den Antrag gibt es meist beim Studierendensekretariat Ihrer Hochschule. Fast immer empfiehlt es sich aber, bis zum Ende des Semesters zu warten. Melden Sie sich nicht zurück, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Der Vorteil: Solange Sie als Student eingeschrieben sind, können Sie das Semesterticket nutzen. Außerdem gilt so lange die studentische Krankenversicherung.
Wenn Sie im folgenden Semester ein Masterstudium an derselben Hochschule beginnen, ist keine Exmatrikulation nötig. Nach erfolgreicher Bewerbung um das Masterstudium melden Sie sich für das nächste Semester zurück. Wechseln Sie für das Masterstudium die Hochschule, müssen Sie sich bei der alten Universität exmatrikulieren und an der neuen Uni einschreiben.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen und bewahren Sie diese gut auf. Sie ist für die Rente wichtig. Nicht immer sendet die Hochschule die Bescheinigung automatisch zu.
Zwischen Studienabschluss und Berufsstart liegt eine Lücke. Soll ich mich exmatrikulieren?
Exmatrikulieren Sie sich nicht im laufenden Semester. Warten Sie bis zu dessen Ende. Die Exmatrikulation erfolgt dann automatisch, wenn Sie sich nicht zurückmelden. Solange Sie eingeschrieben sind, profitieren Sie von Vorteilen bei Krankenversicherung, Bahn und öffentlichem Nahverkehr. Wenden Sie sich frühzeitig an das Hochschulteam der Arbeitsagentur, wenn Sie wissen, dass Sie nach der Uni nicht direkt in den Beruf starten. Dort erfahren Sie auch, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
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